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Foto: Gertrud Vogler |

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Zum WoZ-Dossier gehörte auch der folgende Textblock:
Jenischenverfolgung in der Schweiz Im zweiten Abschnitt des Paragraphen 75 im Schweizerischen Strafgesetzbuch heisst es: «Keine Verjährung tritt ein für Verbrechen, die auf die Ausrottung oder Unterdrückung einer Bevölkerungsgruppe aus Gründen ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder ihrer ethnischen, sozialen oder politischen Zugehörigkeit gerichtet waren.» Verbrechen dieser Art werden im Völkerrecht als Völkermord bezeichnet. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes umschreibt diese Tatbestände folgendermassen: «a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; b) Zufügung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; c) vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.» Von 1926 bis 1973 lief in der Schweiz eine Kampagne gegen das fahrende Volk, gegen die Jenischen, welche offenkundig unter diese Begriffsbestimmungen fällt. Ein Mitarbeiter des Pro-Juventute-Zentralsekretariats, Dr. Siegfried, plante als Leiter des sogenannten «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» minutiös die systematische Wegnahme von Hunderten von Kinder aus jenischen Familien, um sie von ihrer Volksgruppe zu entfremden und ihre ethnische Identität zu zerstören. Ein bis heute nicht genau feststehende Anzahl von Kindern aus dieser ethnischen Minderheit wurde ihren Eltern, oft mit Polizeigewalt, weggenommen und teils in Heimen und Anstalten, teils in sesshaften Familien aufgezogen. Pro Juventute spricht selber von 619 weggenommenen Kindern, es gibt aber eine unerforschte Dunkelziffer, die möglicherweise fast doppelt so hoch ist. Höchste WürdenträgerInnen des Staates segneten die Aktion ab und waren daran persönlich respektive via amtliche oder finanzielle Unterstützung beteiligt. Verlautbarungen des Hilfswerks und der Pro Juventute benennen klar die Zielsetzung der Aktion, miniutiös angelegte Akten belegen das begangene Unrecht. In einer Festschrift der Pro Juventute findet sich der zusammenfassende Untertitel «Pro Juventute entvölkert die Landstrasse». Siegfried schrieb, es gehe darum, «den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen». Etliche dieser Kinder machten in Anstalten Selbstmord. Zahlreiche Opfer, Eltern wie Kinder, blieben zeitlebens so geschädigt, dass sie aus Anstalten und psychiatrischen Kliniken nie mehr herauskamen. Es fanden sich Wissenschafter, vorab Psychiater, welche die Jenischen generell als erblich minderwertig hinstellten. Es gab Ärzte, welche, aus dieser rassistischen Betrachtungsweise heraus, Jenische zwangssterilisierten oder gar kastrierten. Die Schweizer Jenischen waren während Jahrzehnten gnadenlos gehetzte Flüchtlinge im eigenen Land. Nur wenige Eltern konnten sich so erfolgreich wehren wie im hier dokumentierten Fall. Häufig fanden sich Eltern und Kinder erst als Erwachsene wieder; noch in den letzten Jahren sind sich Geschwister, die als Kleinkinder voneinander getrennt wurden, im Alter von 50 oder 60 Jahren erstmals wieder begegnet. Gegenseitige Schuldzuweisungen lähmen oft noch heute die Solidarität unter den zerrissenen Familien; die gemeinsame Verfolgungssituation gehört aber auch zur kulturellen Identität der Schweizer Jenischen. 1972 starb Siegfried; gleichzeitig begann Hans Caprez im «Beobachter» eine Pressekampagne gegen diesen systematischen Kindsraub, die 1973 zur Auflösung des Hilfswerks führte. Noch in den 60er Jahren hatte das Bundesgericht in Absprache mit der Pro Juventute die Aktion als rechtmässig abgesegnet. Kein Staatsanwalt hat je von sich aus eine Untersuchung in dieser Sache eingeleitet. 1986 entschuldigte sich Bundespräsident Egli für das den Jenischen zugefügte Unrecht. Es gibt aber bis heute keine gerichtliche oder wissenschaftliche Untersuchung der Verantwortlichkeiten, Abläufe und Hintergrunde der Aktion. Hingegen wird mit der Auszahlung von sogenannten «Wiedergutmachungsgeldern» versucht, die Forderungen der überlebenden Opfer nach Schadenersatz und Genugtuung ausserrechtlich zu unterlaufen. Die Geschädigten erhielten bisher maximal 7000.- Fr. «Wiedergutmachung». Eine zweite Tranche solcher Gelder hat der Bundesrat vor kurzem angekündigt, gleichzeitig sperrt er jenischen Organisationen die Bundesbeiträge. Zurzeit läuft in den Schweizer Kinos ein Spielfilm* an, der die Verfolgung der Schweizer Jenischen zum Thema hat. Thomas Huonker |
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